Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Beim Klimaschutz muss kräftig nachgebessert werden

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Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz vom 29. April ist nichts weniger als eine Sensation. Es ergreift Partei für künftige Generationen, also auch für unsere Kinder.

Angela Merkel hat bei der Vorstellung des „Klimaschutzgesetzes“ im September 2019 gesagt, dass Politik das sei, was möglich ist. Diese Haltung hat Karlsruhe jetzt quasi eingestampft und der Politik ins Stammbuch geschrieben, dass Politik das sein muss, was nötig ist. Diese Entscheidung wird Deutschland nachhaltig verändern und zwar im wahrsten Sinne des Wortes.

Denn nicht nur wird die Regierung vom Verfassungsgericht deutlich kritisiert. Das passiert immer mal wieder und gehört, der Gewaltenteilung geschuldet, zur Normalität. Aber hier hat das Gericht erstmalig eine grundlegende Klimafrage entschieden. Das ist ein Novum. Es hat nicht wie bei anderen Urteilen der Politik einen möglichst großen Spielraum eingeräumt.

Nein, Karlsruhe hat sich richtig tief reingekniet könnte man sagen. Das Gericht hat die Anforderungen des Klimaschutzgesetzes im Detail kritisiert, den umstrittenen „Budget-Ansatz“ für die Berechnung der CO2-Emissionen zum Maßstab geadelt und der aktuell herrschenden Generation verboten, weiter auf Kosten ihrer Kinder und Kindeskinder zu leben und zu wirtschaften. Vor allem aber haben Deutschlands oberste Richterinnen und Richter die Klimakrise als eine Frage der Freiheit definiert: Jede Tonne CO2, die wir heute ausstoßen, schränkt den „CO2-relevanten Freiheitsgebrauch“ der künftigen Generationen ein.

Ich bin sehr froh über dieses Urteil. Denn ich empfinde es als Rückendwind in Sachen Klimaschutz. Es stärkt der Politik den Rücken, dann niemand hat nun noch gute Argumente gegen eine Verschärfung der Klimaziele und eine Verlängerung der Maßnahmen über 2030 hinaus.

Was u.a. nötig sein wird:

  • Schnellerer Ausstieg aus der Kohleverbrennung
  • Bis spätestens 2040 soll Strom komplett aus Erneuerbaren Energien generiert werden
  • Dezentraler Energiemix
  • Dort wo eine direkte Elektrifizierung nicht sinnvoll ist, müssen wir auf klimaneutralen Wasserstoff setzen
  • Digitalisierung der Stromnetze; Steigerung der Energieeffizienz; Aufbau von Speichertechnologien
  • Abschaffung der EEG-Umlage bis 2025 und Steuerung über CO²-Bepreisung inkl. Sozialer Komponente/Ausgleichsmaßnahmen
  • Direkte Förderung vom Umstieg auf klimaschonende Produktionsprozesse
  • Rohstoffsicherungskonzept