IDAHOBIT – Internationaler Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie bzw. -feindlichkeit
Der Internationale Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie bzw. -feindlichkeit (International Day Against Homophobia, Biphobia, Interphobia and Transphobia oder eben IDAHOBIT) wird seit 2005 jährlich am 17. Mai von Homosexuellen, später auch Trans-, Bi- und Intersexuellen, als Aktionstag begangen, um die Diskriminierung und Bestrafung von Menschen aufmerksam zu machen, die in ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität von der „so genannten Norm“ abweichen. Das Datum wurde zur Erinnerung an den 17. Mai 1990 gewählt, an dem die Weltgesundheitsorganisation (WHO) beschloss, Homosexualität nicht mehr als Krankheit anzusehen.
Der IDAHOBIT in diesem Jahr steht unter dem Motto „Together: Resisting, Supporting, Healing!“
In (m)einer idealen Welt darf man lieben, wen man will und man darf sein wie man will. Aber so ist es eben nicht. Man darf nicht die Person sein, als die man sich fühlt. Die Debatte um die dritte Geschlechtsoption (im Personenstandsregister) im vergangenen Jahr hat sehr deutlich gezeigt, wie weit der Weg da noch ist. Auch deshalb sind Gedenk- und Aktionstage wie der am 17. Mai notwendig.
Besonders wichtig ist dieser Tag vor dem Hintergrund, dass im Jahr 2020 ein deutlicher Anstieg der Gewaltdelikte mit transphob motiviertem Hintergrund zu verzeichnen gewesen ist.
Ich möchte nicht in einem Deutschland leben, in dem Menschen aufpassen müssen, wen sie küssen und welche Identität sie leben. Ich möchte nicht, dass meine Töchter Angst haben müssen sich zu entfalten und zu dem zu stehen, wie sie sind. Ich will das sie und alle anderen Menschen frei und ohne Zwang und Angst das Leben führen können, dass sie sich aussuchen.
Dazu steht im Zukunftsprogramm der SPD: „Kein Gericht sollte künftig mehr über die Anpassung des Personenstandes entscheiden. Psychologische Gutachten zur Feststellung der Geschlechtsidentität werden wir abschaffen. Jeder Mensch sollte selbst über sein Leben bestimmen können. Wir wollen, dass trans-, inter- und nicht binäre Menschen im Recht gleich behandelt werden, deshalb werden wir das Transsexuellengesetz reformieren. Das Diskriminierungsverbot wegen der geschlechtlichen und sexuellen Identität werden wir in Art. 3 Abs. 3 GG aufnehmen.“
Und weiter heißt es: „Die gleichberechtigte Teilhabe aller Geschlechter und Identitäten ist ein Gewinn für die ganze Gesellschaft. So können alte Rollen- und Denkmuster aufgebrochen werden. Wir setzen uns für die Anerkennung und Gleichstellung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Trans-, Inter- und queeren Menschen (LSBTIQ*) ein. Wir setzen uns die rechtliche Absicherung von LSBTIQ*-Familien und Trans* und Inter*Personen zum Ziel.
Wir stellen uns konsequent gegen Diskriminierung und Gewalt. Wir werden einen nationalen Aktionsplan gegen Homo-, Bi-, Trans- und Interphobie und Gewalt gegen LSBTIQ* einführen und uns auf europäischer Ebene für die Ächtung solcher Diskriminierung einsetzen. Wir fördern den Kampf gegen Gewalt und Diskriminierung, die sich gegen queere Menschen richtet – in Deutschland und der Europäischen Union. Wir werden darauf hinwirken, dass die diskriminierende Richtlinie der Bundesärztekammer zur Blutspende abgeschafft wird.“
Das umzusetzen wäre ein guter und wichtiger Schritt in die richtige Richtung – zur Anerkennung und zur gleichberechtigten Teilhabe!