Wer leistet die Familienarbeit?
In einer Familie sind alle Elternteile gleichermaßen verantwortlich. Zumindest sollte es so sein. So ist es allerdings oft nicht. Das liegt nicht daran, dass ein Elternteil (oft der Mann) nicht Willens wäre – ganz im Gegenteil, Männer wollen mehr Beteiligung an der Familienarbeit und machen auch heutzutage schon viel mehr. Das ist nicht nur gut für den anderen Elternteil, sondern auch für die Kinder.
Und dennoch ist es leider oft so, dass (zumeist) Frauen zurückstecken, ihre Arbeitszeit reduzieren und sich hauptsächlich um die Kinder kümmern. So lange das selbstgewählt ist, ist daran überhaupt nichts auszusetzen. Häufig liegt diese Entscheidung aber darin begründet, dass Alternativen einfach fehlen. Und die Ursachen sind vielschichtig.
Sie erhalten pro Arbeitsstunde immer noch durchschnittlich 18 Prozent weniger Geld als Männer und arbeiten doppelt so häufig im Niedriglohnsektor.
Obwohl Frauen Männer in den letzten Jahrzehnten bei den Bildungsabschlüssen ein- und überholt haben, sehen sie sich im Berufs- und Familienleben immer noch mit struktureller Benachteiligung und einer traditionellen Geschlechterordnung konfrontiert.
Was muss sich ändern?
Ganz konkret setze ich mich ein für:
- Gleichen Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit durch ein wirksames Entgeltgleichheitsgesetz mit einem echten Verbandsklagerecht.
- Die Tarifverträge und ihre Anwendungspraxis müssen durch die Sozialpartner geschlechtergerecht überarbeitet werden. Die Unternehmen müssen direkte und mittelbare Ungleichbezahlung in ihren Entgeltsystemen durch zertifizierte Prüfverfahren aufdecken und beheben.
- Die „SAHGE-Berufe“, also Soziale Arbeit, Haushaltsnahe Dienstleistungen, Gesundheit, Pflege und Erziehung, müssen deutlich besser entlohnt werden. Dafür braucht es einen gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von mindestens 12 Euro.
- Minijobs müssen als zentrale Stützpfeiler des Niedriglohnsektors mit sozialversicherungspflichtiger Arbeit gleichgestellt werden. Das ist nicht nur für die vielen Frauen wichtige, die einen Minijob haben.
- Beschäftigte brauchen mehr Arbeitszeitsouveränität. Das individuelle Recht auf Teilzeit muss uneingeschränkt gelten sowie ein echtes Rückkehrrecht auf Vollzeit für alle gesetzlich verankert werden.
- Ein Gleichstellungsgesetz für die private Wirtschaft muss Unternehmen verpflichten, die eigenen Strukturen regelmäßig auf Geschlechterdiskriminierung zu untersuchen und solche mit verbindlichen Gleichstellungsmaßnahmen zu beheben.
- Abschaffung des Ehegattensplittings! Statt der milliardenschweren Subventionierung des männlichen Allein- oder Hauptverdienermodells müssen Familien mit Kindern entlastet werden und ganz besonders die Armutsgefährdung von Ein-Eltern-Familien beendet werden.
- Flächendeckende, qualitativ hochwertige Kinderbetreuung, die sich auch an den Bedürfnissen der Eltern orientiert.
- Bei der Elternzeit müssen beide Elternteile gleichmäßiger berücksichtigt werden. Noch immer ist es so, dass meist Väter nur einen kleinen Teil der Elternzeit in Anspruch nehmen und das meiste von der Frau übernommen wird.
Erst wenn die Punkte umgesetzt sind und Entscheidungen nicht mehr aufgrund von Notwendigkeiten getroffen werden müssen, sind auch beide Elternteile in der Lage sich tatsächlich gleichberechtigt um die Familienarbeit zu kümmern.
Und dabei geht es nicht darum vorzuschreiben, wie die Aufteilung der Familienarbeit auszusehen hat. Sondern die Voraussetzungen zu schaffen, dass diese Entscheidung tatsächlich frei und selbstbestimmt getroffen werden kann.