Gleiche Chancen für Frauen

Die Hälfte der Macht – Frauen sind es wert

Als Mutter dreier Mädchen mache ich mir immer wieder Gedanken darüber, in welcher Welt sie aufwachsen und welches Selbstverständnis sie prägt. Ich will ihnen mit auf den Weg geben, dass sie alles erreichen können. Dass sie als Menschen genau so viel wert sind, wie Thomas, Lukas und Anton.  

Aber 103 Jahre nach dem Erkämpfen des Wahlrechts haben Frauen immer noch nicht die gleichen Chancen auf ein selbstbestimmtes Leben wie Männer. Sie erhalten pro Arbeitsstunde durchschnittlich 18 Prozent weniger Geld als Männer und arbeiten fast doppelt so häufig im Niedriglohnsektor. In den Vorständen deutsche Unternehmen gab es 2018 mehr Vorstandsmitglieder, die Thomas oder Michael heißen, als ALLE Frauen zusammen.

Im europäischen Vergleich gehört Deutschland damit zu den Schlusslichtern bei der Gleichstellung der Geschlechter. Obwohl Frauen Männer in den letzten Jahrzehnten bei den Bildungsabschlüssen ein- und überholt haben, sehen sie sich im Berufs- und Familienleben immer noch mit struktureller Benachteiligung und einer traditionellen Geschlechterordnung konfrontiert. Gleichstellungspolitik muss daher vor allem eine Frage der Herstellung von Geschlechtergerechtigkeit sein. Diese besteht sowohl in der Anfechtung von klar fixierten männlichen und weiblichen sozialen Rollen als auch im Eintreten für die gleiche Teilhabe von Frauen und Männern an allen gesellschaftlichen Bereichen und Ressourcen und ihren Schutz vor Diskriminierung und Gewalt.

Gleichstellung ist dabei immer Querschnittsaufgabe: Alle Politikbereiche müssen hinsichtlich ihrer Wirkung auf die Gleichstellung der Geschlechter überprüft werden. Das bedeutet eine angemessene Repräsentanz von Frauen in Entscheidungsgremien der Politik, Wirtschaft, Bildung und Kultur, etc. Es bedeutet eine Steigerung der Frauenerwerbsquote in gut entlohnten, unbefristeten und sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen und die Beendigung der partnerabhängigen Leistungsberechnung bei Arbeitslosigkeit. Es bedeutet zudem ein faires und zeitgemäßes Steuerrecht. 

Und wenn Frauen für ihre Rechte streiten müssen, braucht es ein echtes Verbandsklagerecht, damit in Diskriminierungsfällen Durchsetzung von Menschenrechten nicht mehr dem Zufall überlassen wird.

Ganz konkret setze ich mich ein für:

  • Gleichen Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit durch ein wirksames Entgeltgleichheitsgesetz mit einem echten Verbandsklagerecht. 
  • Die Tarifverträge und ihre Anwendungspraxis müssen durch die Sozialpartner geschlechtergerecht überarbeitet werden. Die Unternehmen müssen direkte und mittelbare Ungleichbezahlung in ihren Entgeltsystemen durch zertifizierte Prüfverfahren aufdecken und beheben. 
  • Die „SAHGE-Berufe“, also Soziale Arbeit, Haushaltsnahe Dienstleistungen, Gesundheit, Pflege und Erziehung, müssen deutlich besser entlohnt werden. Dafür braucht es einen gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von mindestens 12 Euro. 
  • Minijobs müssen als zentrale Stützpfeiler des Niedriglohnsektors mit sozialversicherungspflichtiger Arbeit gleichgestellt werden. Das ist nicht nur für die vielen Frauen wichtige, die einen Minijob haben.
  • Beschäftigte brauchen mehr Arbeitszeitsouveränität. Das individuelle Recht auf Teilzeit muss uneingeschränkt gelten sowie ein echtes Rückkehrrecht auf Vollzeit für alle gesetzlich verankert werden.
  • Ein Gleichstellungsgesetz für die private Wirtschaft muss Unternehmen verpflichten, die eigenen Strukturen regelmäßig auf Geschlechterdiskriminierung zu untersuchen und solche mit verbindlichen Gleichstellungsmaßnahmen zu beheben.
  • Abschaffung des Ehegattensplittings! Statt der milliardenschweren Subventionierung des männlichen Allein- oder Hauptverdienermodells müssen Familien mit Kindern entlastet werden und ganz besonders die Armutsgefährdung von Ein-Eltern-Familien beendet werden.
  • Keine Frau soll in Belastungssituationen allein für ihre Rechte kämpfen müssen. Deshalb muss das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetzes durch ein echtes Klagerecht für Verbände verbessert werden. 
  • Frauen brauchen einen Rechtsanspruch auf Schutz vor Gewalt. Die verbindliche, ausreichende und verlässliche Finanzierung von Schutz- und Hilfseinrichtungen muss garantiert sein.